Heizungsgesetz konkret:
Klimafreundliches Heizen in Kommunen


Ein Dossier der Heinrich-Böll-Stiftungzeigt anhand von vier Beispielen, wie Kommunen und Bürger*innen vor Ort gute Lösungen für klimaneutrales Heizen jenseits der individuellen Wärmepumpe realisieren können.

Das Heizungsgesetz ist verabschiedet. Damit dürfen ab dem 1. Januar 2024 im Neubau nur noch Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung eingebaut werden. Im Bestand wird das auch gelten, sobald die Kommunen eine Wärmeplanung vorgelegt haben. Die kommunale Wärmeplanung identifiziert erneuerbare (Ab-)Wärmepotenziale, die in der jeweiligen Kommune vorhanden sind. Dann werden diejenigen an einen Tisch gerufen, die diese Potenziale mittels Wärmenetzen heben können.

Das Ziel ist eine Wärmewendestrategie für die Kommune, die bestimmte Gebiete als geeignet für den Wärmenetzausbau einstuft. In diesen Gebieten wird Planungssicherheit geschaffen für Lösungen jenseits der Wärmepumpe. So können häufig in einem (großen) Schritt zig bis hunderte von Haushalten mit weitgehend erneuerbarer Wärme versorgt werden. Verplichtet sind die Kommunen ab 2028 zu einer Wärmeerzeugung von 65 Prozent erneuerbarer Wärme.

Das Dossier „kommunale Lösungen für die Wärmewende“ zeigt, was Kommunen in diesem Zusammenhang, häufig in Kooperation mit den Bürger*innen, leisten können und welche Potenziale vorhanden sind. Die Ausgangspunkte sind sehr unterschiedlich: Die Kommunegröße reicht vom Dorf bis zur Großstadt. Manche Kommunen im Dossier sind von ihrer Landesregierung bereits zur Wärmeplanung verpflichtet worden wie Steinheim in Baden-Württemberg, bei manchen fußt die Planung auf weitreichenden Beschlüssen zur Klimaneutralität wie in Rostock.

Rostock baut umweltfreundliches Fernwärmenetz
Bottrop halbiert seinen CO2-Ausstoß
Steinheim plant ein Netz mit erneuerbarer Wärme
Hürup gründet eine Genossenschaft für die Wärmeplanung

 

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