Ein Faktencheck: Umstellung auf klimafreundliches Heizen sozial gerecht gestalten

Über das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäude-Energie-Gesetz = GEG) ist eine intensive Debatte geführt worden. Nun haben sich die Regierungsfraktionen SPD, GRÜNE & FDP auf eine gemeinsame Position des Gesetzes geeinigt und heute (8. September 2023) im Bundestag beschlossen. Wenn auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. September 2023 zustimmt, wird das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten - Gemeinsam mit der "Kommunalen Wärmeplanung". Damit schaffen wir nicht nur einen konkrete Richtlinie für die Umsetzung der Wärmewende, sondern vor allem Planungssicherheit für Alle: Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe,
Industrie, Handwerk und Wohnungswirtschaft.

In der Bevölkerung gibt es allerdings große Unsicherheit. Viele befürchten, die Umbaumaßnahmen nicht bezahlen zu können. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Klar ist für uns GRÜNE: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Den Umstieg gestalten wir daher sozial gerecht und sozial gestaffelt. Hierfür sind Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme geplant.

Die Energiekrise der letzten Monate hat den Menschen in Deutschland einiges abverlangt. Trotzdem sind wir gut durch den Winter gekommen. Unabhängigkeit von fossilen Energien aus Russland, Turbo bei der Energiewende – das, was in den letzten Monaten geschafft wurde, war eine Gemeinschaftsleistung! Denn all das ließ sich nur erreichen, weil wir an einem Strang gezogen haben: Politik, Industrie und Wirtschaft zusammen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Energiewechsel.de:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Energiewechsel.de / Häufig gestellte Fragen:

Seiten BAFA und KfW zu Förderprogrammen:

Energieberatung – Übersicht über die Förderung des Bundes

Energieberatung der Verbraucherzentralen:

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – individueller Sanierungsfahrplan

Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN):

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